Das Kurzzeitwohnen in Zülpich-Bürvenich ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (SGB XII) und soll den betreuenden Angehörigen von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung vorübergehend Entlastung ermöglichen. Zehn Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung können bis zu sechs Wochen in einer Wohngruppe gemeinsam leben. Die Betreuung erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter, denen auch der Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten vertraut ist. Im Bedarfsfall kann die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes hinzugezogen werden.
Während des Kurzzeitwohnens erleben die Gäste einen klar strukturierten, pädagogischen Alltag, der auch Freizeitaktivitäten und die Förderung der sozialen Kompetenz beinhaltet. Das täglich frisch zubereitete Essen kommt aus der hauseigenen Küche, und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse, Notwendigkeiten und Unverträglichkeiten.
Die Mitarbeiter der Lebenshilfe HPZ unterstützen die Angehörigen bei der Beantragung der Kosten. Falls die Angehörigen es wünschen, kann in Zusammenarbeit mit den ambulanten Diensten auch Unterstützung für die Zeit nach dem Kurzzeitwohnen veranlasst werden.
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Ansprechpartner: Kurzzeitwohnen Bürvenich Kellergasse 1 Tel.: 02425 709-0 oder Verwaltung Lebenshilfe HPZ |