Das Thema Aggression und Gewalt durch Nutzer erfährt seit einigen Jahren zunehmende Aufmerksamkeit. Der ganzheitliche Ansatz des PART-Konzeptes gibt den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, in Krisensituationen sicher und respektvoll zu handeln. Die körperliche Unversehrtheit und die Würde des Klienten und der Beschäftigten stehen dabei immer im Vordergrund: Sensibilisierung . Wertschätzung . Angstvermeidung . Situationseinschätzung
Die HPZ Akademie –
Bildungsangebote für eigene Mitarbeiter und externe Interessenten
Die unternehmenseigene HPZ Akademie wurde 2017 als Weiterentwicklung der eigenen langjährigen Bildungsstätte der Lebenshilfe HPZ gegründet.
Die Fortbildungen der Lebenshilfe HPZ werden hier geplant und umgesetzt. Ziel ist es, die Qualität der Angebote der Lebenshilfe HPZ durch Befähigung der Mitarbeiter zu sichern und weiter zu steigern, um den wachsenden Anforderungen in der Betreuung unserer Nutzer dauerhaft gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist das Fortbildungsangebot der HPZ Akademie im Jahr 2019 stark ausgebaut worden und wird auch für externe Interessenten zugänglich sein. Ein weiteres Ziel liegt in der Personalentwicklung durch Mitarbeitergewinnung und auch Förderung der vorhandenen Mitarbeiter*innen: Die Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter*innen, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und damit einhergehend auch die Verbesserung der Kommunikationsstrukturen aller Ebenen in unserem weiter wachsenden und immer dezentraler werdenden Gesamtunternehmen sind dabei maßgebend.

Ansprechpartner

Christian Pfaff
Dipl.-Sozialarbeiter, Dipl.-Kaufmann Geschäftsführer
Tel.: 02252 83504 -111
Mobil: 0160 93889674
Fax: 02252 83504 -106
c.pfaff@lebenshilfe-hpz.de

Bildung kann der Schlüssel zur gelebten Inklusion werden.
Bildung kann der Schlüssel zur gelebten Inklusion werden. Nur wer bereit ist, sich stetig fortzubilden, kann die Herausforderungen der Zukunft annehmen.
Durch die Spezialisierung, jahrelange Erfahrung und die hervorragende Besetzung der Referentenliste ist auch die Fortbildung Externer eine wichtige Aufgabe der HPZ Akademie. Ob Kindergärten, Schulen oder andere soziale Einrichtungen – die HPZ Akademie ist für jeden zugänglich und möchte allen die Gelegenheit bieten, sich fachspezifisch fortzubilden.
Die angebotenen Themen sind sehr vielfältig und richten sich nach neuen gesetzlichen Anforderungen, fachlichen Entwicklungen und nicht zuletzt nach den Bedarfen und Wünschen aller Mitarbeiter.
Referent*innen aus dem eigenen Hause:
Christian Pfaff
Geschäftsführer
Gabriele Brose
Einrichtungsleitung Wohnstätte im Förderzentrum, Qualitätsbeauftragte Pflege
Marcus Schmelzer
Einrichtungsleitung Wohnstätte Schleiden
Markus Lippik
Leitung Küche, Menüservice, QM-Beauftragter
Andreas Karkoska
stellvertr. Einrichtungsleitung Wohnstätte im Förderzentrum
Florian Brenner
Ambulant Betreutes Wohnen
Ramona Röhl
Wohnstätte Schleiden
Jasmin Marino Y Vieitez
Pädagogische Leitung
Therapiezentrum Düren-Nordeifel
Ausführliche Informationen über die Inhalte der Seminare erhalten Sie auch bei Herrn Christian Pfaff, Tel.: 02252 83504111 oder c.pfaff@lebenshilfe-hpz.de
Termine und Anmeldungen bei Michaela Hölz, Telefon 02252 83504128 oder per Mail m.hoelz@lebenshilfe-hpz.de
Aktuelle Seminarangebote
Nähere Informationen zu den nebenstehenden Themen erhalten Sie durch Anklicken der Themenboxen.
PART Schulung
Autismus Grundlagen
Die Fortbildung Grundlagen-Autismus vermittelt den Mitarbeitern den aktuellen Stand der Definition, sowie Ursache und Diagnose bzw. Symptomatik von Autismus. Darauf aufbauend werden autismusspezifische neuropsychologische Prozesse betrachtet und Fördermöglichkeiten abgeleitet. Zum Schluss werden Praxisnahe Themen, wie „Aggressionen, Kommunikation und Intervention mit Autisten und die Anpassung von Rahmendbedingungen für Autisten Raum gegeben.
Förderplanung
Ganzheitliche Betreuung der Nutzer entsprechend ihrer individuellen Hilfebedarfe bedeutet nicht nur, dass pflegerische Tätigkeiten übernommen und Risiken minimiert werden. Vielmehr stehen auch die pädagogische Betreuung und Förderung im Mittelpunkt der Betreuung, d.h. alle Nutzer werden entsprechend ihrer Wünsche, Interessen und Fähigkeiten gefördert, ihre Ziele zu erreichen – ganz i.S. des schon im Leitbild verankerten Gedankens „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Strukturierte Informationssammlung (SiS) und Risikoeinschätzungen
Hier stellt die Lebenshilfe HPZ aktuell ihr Dokumentationssystem auf die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse ein und schult intensiv die Mitarbeiter, um alle Betreuungsvorgänge zielgerichtet und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die SiS hat sich in der Praxis zunehmend durchgesetzt und hält aktuell auch Einzug in den großen Bereich der Eingliederungshilfe.
Expertenstandards
– hier wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die von der Lebenshilfe HPZ betreuten Nutzer immer älter werden und vermehrt körperliche Einschränkungen aufweisen. Dies bedingt, dass die fachliche Qualität im pflegerischen Bereich entsprechend der Vorgaben des DNQP (Deutsches Netzwerk zur Qualität in der Pflege) auszurichten ist, sei es bspw. hinsichtlich etwaiger Sturzgefahren, der Vorbeugung von Inkontinenz oder der Behandlung von Dekubiti und chronischer Wunden.
Wohn- und Teilhabegesetz WTG
Das Wohn- und Teilhabegesetz WTG als Qualitäts- und Prüfmaßstab der zuständigen Aufsichtsbehörde (Heimaufsicht Euskirchen). Hier gilt es, allen Mitarbeitern die aktuellen Qualitätsanforderungen zu vermitteln und eine passgenaue Unterstützung anzubieten, diese Standards umzusetzen. Betroffen sind hiervon sämtliche Aspekte, bspw. personelle und räumliche Anforderungen, Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzer oder die Dokumentation der pflegerischen und sozialen Betreuung.
Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
– hier kommen auf alle Leistungsanbieter, also auch die Lebenshilfe HPZ – ab 2020 umfassende Veränderungen zu. Jeder Nutzer bekommt zukünftig die für ihn individuell erforderlichen Leistungen unabhängig von der Wohnform nach Antragstellung gewährt. Das bedeutet, dass auch für die Nutzer in unseren Wohnstätten die erforderlichen Fachleistungsstunden der Betreuung erfasst und gesondert refinanziert werden.