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Hinweisgeberschutzgesetz

Nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, wie wir als Lebenshilfe HPZ die beschlossenen Maßnahmen umsetzen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz gewährleistet Personen bei der Meldung von Missständen oder Bedenken Anonymität, sodass diese keine negativen Konsequenzen fürchten müssen. Dadurch sollen Missstände schneller erkannt und behoben werden. Hierzu werden Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 50 dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzuführen.

Wir als Lebenshilfe HPZ stellen Ihnen FTAPI als Hinweisgebersystem zur anonymen Abgabe von Meldungen zur Verfügung.

Über folgenden Link werden Sie zu FTAPI weitergeleitet: https://hinweisgebersystem.ftapi.com/secuform/portal/HinweisgebersystemLebenshilfehpz